AGB

Kauf und Montage erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Vertragsgegenstand/Preis

Vertragsgegenstand sind die im Kaufvertrag aufgeführten Kaufgegenstände. Die Preise sind Festpreise inklusiv Mehrwertsteuer.

§ 2 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte/Abtretung

  • Der Käufer ist zur Aufrechung mit Zahlungsansprüchen der Verkäuferin nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Verkäuferin nicht bestritten oder anerkannt sind.
  • Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Ansprüche aus diesem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung der Verkäuferin nicht abgetreten werden

§ 3 Eigentumsvorbehalt/Informationspflichten des Käufers

  • Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an sämtlichen in § 1 bezeichneten Kaufgegenständen bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
  • Der Käufer hat die in § 1 bezeichneten Kaufgegenstände bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Bis zum Übergang des Eigentums ist der Käufer nicht berechtigt, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte über sie abzuschließen. Der Käufer hat die Verkäuferin von allen Zugriffen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat der Verkäuferin alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
  • Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, die Verkäuferin über Aufgabe oder Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

§ 4 Erfüllungsort/Transport & Kosten/Gefahrübergang und Lieferverzug

  • Erfüllungsort sind die Geschäftsräume von DIE SCHLAFPROFIS GmbH, Industriestraße 10, 50259 Pulheim. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an die vom Käufer benannte Lieferadresse versandt. Die Kosten des Transportes trägt der Käufer.
  • Erfolgt die Auslieferung nicht durch Angestellte der Verkäuferin, geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
  • Im Falle eines Lieferverzuges haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verkäuferin haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihr, ihrem Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen zu vertretender schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung der Verkäuferin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 5 Gewährleistung/Haftung

  • Soweit ein von der Verkäuferin zu vertretender Mangel an den in § 1 bezeichneten Kaufgegenständen auftritt, ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Verkäuferin aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  • Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen artgleichen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  • Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder von der Verkäuferin in jedweder Form verweigert wurde. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  • Die Verkäuferin haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden, sowie für alle sonstigen Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Verkäuferin bezüglich aller oder einzelner der in § 1 benannten Kaufgegenstände eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an einem der in § 1 bezeichneten Kaufgegenständen eintreten, haftet die Verkäuferin allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  • Die Verkäuferin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Verkäuferin haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  • Eine weitergehende Haftung der Verkäuferin ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistungen; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Verkäuferin gemäß § 6 dieses Vertrages. Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Besondere Hinweise

Der Käufer wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Wasserbett je nach Größe und Ausstattung und nach Befüllung ein erhebliches Gewicht (175 kg/m² und mehr) erreichen kann, so dass der Untergrund in dem Raum, in dem das Bett aufgestellt werden soll, entsprechend tragfähig sein muss. Es ist Sache des Kunden, sich über das Gewicht des von ihm gewählten Modells im wasserbefüllten Zustand zu informieren und die entsprechende Eignung des Untergrundes vorab zu prüfen und sicherzustellen.

Weiter bitten wir bei folgenden Punkten um Beachtung:

  1. Bei Mitteilung von Podesthöhen ist folgendes zu beachten:
    1. Die Höhe der Wasserkernmatratze für SOFTSIDE beträgt 23 cm.
    2. Für HARDSIDE benötigen wir einen ca. 25 cm (23 cm Matratze + 2cm Isoboden) hohen Bettrahmen mit einer Mindestholzstärke von 28 mm, wenn das System auf dem Boden aufgestellt werden soll. Für HARDSIDE Matratzen, die auf einem Podestunterbau aufliegen, benötigen wir nur eine Rahmenhöhe von ca. 23 cm.
    3. Bei Einbauten in bestehende Betten kann das Podest über den Mittelsteg montiert werden. Dies entfällt, wenn der Mittelsteg herausnehmbar ist.
  1. Am Aufbautag müssen die alten Lattenroste, Matratzen entfernt und eventuelle Umbauten fertig gestellt sein. Eine Entsorgung von Altmaterial erfolgt nicht.

§ 7 Schriftform

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und der Verkäuferin im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem Kaufvertrag schriftlich festgehalten worden. Sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung vorstehender Schriftformklausel.

§ 8 Erklärungen von Auslieferfahrern oder Monteuren

Unsere Auslieferfahrer und Monteure sind nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen zu diesem Vertrag für DIE SCHLAFPROFIS GmbH abzugeben, Mängel anzuerkennen oder abzulehnen oder Änderungen oder Ergänzungen zu diesem oder anderen Verträgen zu vereinbaren.

§ 9 Muster, Proben und Ausstellungsstücke

Muster, Proben und Ausstellungsstücke können nur allgemeine Farben und Strukturen zeigen und gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe, weil sie nie im Stande sind, das betreffende Material genau zu charakterisieren. Abweichungen, wie sie in der Natur der Sache liegen und bei Produktionsabläufen und deren Änderungen vorkommen können, bleiben vorbehalte. Bei Holzmaterialien können aufgrund seiner Eigenart Farbabweichungen auftreten. Bei Bestellungen von Ausstellungsstücken können außer Farbabweichungen u.a. Fehlstellen an den Kanten oder an der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Kaufgegenstandes und begründen keine Mängelrüge.

§ 10 Materialbeschaffenheit und Umfang der Lieferung

Verschiedenartigkeit in der Materialbeschaffenheit, Abweichungen in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler und können Beanstandungen nicht berechtigen. Fachgerecht behobene Mängel kann der Auftraggeber nicht als Fehler bezeichnen. Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung ist der Vertrag maßgebend. Um Missverständnisse zu Lasten des Auftragsgebers zu vermeiden, ist die Schriftform bei Bestellungen anzuwenden. Geringfügige Maßabweichungen (+/- 10%), die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zur Beanstandung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf diesen Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.

Besondere Hinweise

Bei Schriftwechsel wird der Käufer gebeten, die Vertragsnummer, die Kundennummer, den vereinbarten Liefertermin und, soweit bereits eine Rechnung von uns vorliegt, die Rechnungsnummer anzugeben.

Im Falle einer Beanstandung wird der Käufer gebeten, vor einer eventuellen Rücksendung der Ware zunächst mit der Verkäuferin in Verbindung zu treten.

 

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